Behandlungsablauf
"Bewegung macht beweglich -
und Beweglichkeit kann manches in Bewegung setzen."
Else Pannek
Sehr geehrte Patientin!
Sehr geehrter Patient!
Ich bin Wahlphysiotherapeutin.
Was ist ein/e Wahl-Physiotherapeut/in:
Die/der Physiotherapeut/in hat einen Vertrag mit einer oder mehreren Sozialversicherungsanstalten als Wahl-Physiotherapeut/in.
Für Sie als PatientIn bedeutet dies:
Sie brauchen eine Verordnung (Zuweisung) ihres behandelnden Arztes. Nach erfolgter Therapie/Behandlung erhalten Sie von mir eine Honorarnote mit Zahlschein, die sie dann nach erfolgter Zahlung bei ihrer Sozialversicherungsanstalt für die Kostenrückerstattung einreichen.
Da die einzelnen Krankenkassen verschiedene Tarifsätze haben, fallen diese rückerstatteten Beträge unterschiedlich hoch aus.
WICHTIG: Ein/e Wahl-Physiotherapeut/in hat nicht automatisch mit allen Krankenkassen einen Vertrag, sondern nur dort, wo er/sie beantragt hat und eine Bewilligung bekam!
Ich stehe im WahlphysiotherapeutInnenverzeichnis folgender Krankenkassen:
OÖGKK, BVA, KFG, KFL, LKUF, SVA, SVB, VAEB
Ihr 1. Physiotherapie - Termin:
Ich bitte Sie um telefonische Vereinbarung eines Termins unter +43 680 20 66 772
Zum 1. Termin bringen Sie bitte folgendes mit:
• Originalüberweisung ihres Arztes
• Befunde (Röntgen, CT,...), falls vorhanden
• großes Badetuch für die Therapieliege
• bequeme Kleidung und Hausschuhe
In Ihrem Interesse bitte ich Sie, die Therapiezeiten pünktlich einzuhalten. Falls Sie einen Termin aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen können, teilen Sie dies, bitte mindestens 24 Stunden vor dem Termin mit. Andernfalls muss die Behandlungseinheit privat verrechnet werden.
Freundliche Grüße
Ihre Physiotherapeutin
Gabriele Springer
Meine Praxis